Monat: Februar 2020
URTEIL vom 17. Februar 2020
Peter 17. Februar 2020
Die Umsetzung der zu Recht beklagten Vorgänge zum Schaden des Klägers konnte nur gemeinschaftlich, entweder in Absprache oder einer Agenda folgend, innerhalb der unternehmensinternen bestehenden Strukturen Erfolg haben. Hätte nur Einer der Beklagten die Rechte und Einwände des Klägers beachtet, sich auf Recht und Gesetz besonnen und wäre den zahlreichen und andauernden rechtlichen Hinweisen des Klägers gefolgt, wäre die Kausalkette unterbrochen, hätte sich der Schaden für den Kläger vermeiden lassen.