Protokolle

Gemäß Art. 22 der AGB werden zur Wahrung der Rechtssicherheit des Herausgebers/Gläubigers alle Vorgänge unverjährbar registriert, archiviert und öffentlich dokumentiert. Schuldner/Vertragspartner und/oder Erfüllungsgehilfen verzichten demgemäß von vornherein auf jegliche Rechte bezüglich ihrer persönlichen Daten, ohne Möglichkeit des Einspruchs.

Diese Regelungen sind nötig, um die vielfach praktizierte Rechtsverweigerung, u.a. durch Verweigerung des rechtlichen Gehörs, der Verweigerung der Auskunftspflicht, und weiterer, den Grundrechten nach der in der Normenhierarchie der Verwaltung höchsten Norm, dem Grundgesetz für die BRD, sowie den höherstehenden internationalen Normen des Völkerrechts, als Bestandteil des Bundesrechts, widersprechenden Handlungsweisen zu dokumentieren.

Diese Rechtsbrüche werden zum Beispiel durch das Bundesamt für Verfassungsschutz in der Broschüre „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“, Handlungsempfehlungen für den Büroalltag für Behörden empfohlen. Als ein Dokument der Zeitgeschichte ist diese Broschüre ein Beispiel „empfohlener“ Entrechtung von lebenden Menschen in einem nach furchtbaren Kriegen und Diktaturen verwalteten Land, die aus religösen, weltanschaulichen, politischen oder sonstigen Gründen ihrem Streben nach Frieden, Recht, Freiheit und Selbstbestiummung Ausdruck verleihen oder verleihen wollen.

Weder aus den 10 göttlichen Geboten, aus dem Grundgesetz, aus der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, noch aus der geltenden Haager Landkriegsordnung, o.a., sind Regelungen herzuleiten, den lebenden Menschen, unter ideologischen, diffamierenden Begründungen, ihrer Rechte berauben.

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden

aus Art. 3, Grundgesetz für die BRD

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
….
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

aus Art. 1, Grundgesetz für die BRD

Nach diesen grundlegenden Verpflichtungen muß sich ein Rechts-Staat bewerten lassen. Hält er dieser Bewertung nicht stand, kann er nicht als ein Rechtsstaat bestehen. Er reiht sich damit ein, in einer langen Kette unrühmlich versagender, menschenunwürdiger Herrschaftsformen, wie so oft in der Weltgeschichte dem Untergang geweiht.