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die wahre Bedeutung der Wahlen
Es gelten die AGB
Wie wichtig die Teilnahme an Wahlen für die Parteien ist liegt auf der Hand. Sie wollen ihre Machtpositionen stärken und sichern. Im System Verwaltung „BRD“ haben Wahlen aber noch einen anderen Hintergrund. Die Teilnahme an Wahlen legitimiert ihr System. Legitim heist nicht legal. Legal ist nach dem Gesetz und nach dem Recht. Legitim heißt nur allgemein anerkannt, rechtmäßig, im Rahmen bestimmter Vorschriften, usw. Legitim muß nicht zwangsläufig auch legal sein. Wer sich also illegal (ohne Rechtsgrundlage) an die Macht setzt (z.B. durch Vortäuschung falscher Tatsachen), kann durch Bestätigung anderer (der Wähler) legitimiert werden. Was aber, wenn diese „Wahlen“ zur Legitimierung illegal, also ungesetzlich, grundgesetzwidrig stattfanden? Kann aus illegaler Täuschung eine legitime Struktur entstehen? Wissen die Wähler überhaupt, wen sie da (angeblich) legitimieren?
Hinweis: Bundestagswahlen legal?
Beschluss AG Duisburg (Az.: 46 K 361/04)
Das Amtsgericht Duisburg macht in einem Urteil eine wichtige Aussage dazu:
– Amtsgericht Duisburg: Beschluss vom 26. Januar 2006 (Az.: 46 K 361/04, abgedruckt in: NJW 2006, S. 3577–3588)
„Das Deutsche Reich in seiner historischen Gestalt ist spätestens mit der bedingungslosen Kapitulation aller Streitkräfte vom 7. und 8. Mai 1945 institutionell vollständig zusammengebrochen. Seine damals noch vorhandenen Organe und sonstigen staatsrechtlichen Strukturen sind im Mai 1945 auf allen Ebenen endgültig weggefallen, an ihre Stelle sind in den folgenden Jahren, zuletzt durch die deutsche Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990, neue, durch allgemeine Wahlen historisch und rechtlich uneingeschränkt legitimierte Strukturen getreten.“
(Quelle: AG Duisburg, Beschluss vom 26.01.2006 – 46 K 361/04, Abs. 11 )
Anmerkung zum Beschluss
Unzweifelhaft ist das Deutsche Reich 1945 institutionell vollständig zusammengebrochen, seine Organe und staatsrechtlichen Strukturen sind auf allen Ebenen weggefallen. Besiegt, verhaftet, verurteilt, hingerichtet, umgebracht. Diese „weggefallenen“ Organe wurden durch „künstliche“ alliierte Verwaltungs-Organe ersetzt (BRD – DDR). Aber wann und durch wen ist der nicht handlungsfähige, zusammengebrochene, „ruhende“ Staat völkerrechtlich ausgelöscht und durch „neue, legitimierte Strukturen“ ersetzt worden?. Bilden „neue, legitimierte Strukturen“ einen Staat und wie heißt dieser? Warum werden „neue, legitimierte Strukturen“ als Synonym für „BundesRepublik Deutschland“ verwendet, nicht Staat „BRD“??? Über die Rechtskräftigkeit der „allgemeinen Wahlen“ in der „BRD“ hat selbst das systemkonforme Bundesverfassungsgericht am 25.Juli 2012 ein vernichtendes Urteil gefällt. (Siehe meine Anfrage an das BVerfG) Von einer daraus zu schlussfolgernden „Legitimität“ kann wohl kaum die Rede sein… (Dieses System bastelt sich verzweifelt sein Existenzrecht zusammen, daß einem die Tränen kommen könnten…). Ob, Wie, Wann und durch Wen das Deutsche Reich als Staat erloschen ist und durch „neue, legitimierte Strukturen“ ersetzt wurde ist nicht ersichtlich. Es sind nur Wünsche und Meinungen, keine Tatsachen!
Zum Thema Souveränität nach dem 2+4 Vertrag lesen Sie mal folgendes …
Siehe zum Thema auch : http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_Deutschlands_nach_1945
Hervorhebungen: :peter
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